Motivierte und zufriedene Mitarbeiter sind wichtig für den Unternehmenserfolg. Ein klassisches Motivationsinstrument ist nach wie vor der Firmenwagen.

Die richtige Fahrzeugauswahl für Firmenwagen-Angebote ist für viele Fuhrparkverantwortliche hingegen alles andere als einfach. Die Dienstwagenordnung sollte die Anforderungen des Unternehmens optimal erfüllen: Zum einen soll die Car Policy die Unternehmenskultur des Konzerns widerspiegeln, gleichzeitig soll sie die Wertschätzung gegenüber dem Mitarbeiter zum Ausdruck bringen, sie soll individuelle Wünsche und Vorstellungen zulassen und zugleich die Hierarchieebenen im Unternehmen abbilden. Und dabei spielen auch noch Kostenaspekte eine Rolle. Die Definition einer Car Policy ist also kein einfaches Unterfangen.

In der Dienstwagenordnung wird festgelegt, welche Mitarbeiter Anspruch auf welchen Firmenwagen haben, welche Marken mit welcher Ausstattung zur Auswahl stehen sollen und welchen Zuschuss die Firma übernimmt.

Die Sixt Leasing bietet hier bei der Beratung einen großen Vorteil: Als herstellerunabhängige Leasinggesellschaft empfehlen wir Ihnen nicht aus Eigeninteresse einen speziellen Hersteller oder Fahrzeugtypen, sondern orientieren uns ausschließlich an den Bedürfnissen und Vorgaben unserer Kunden.

Die Sixt Mobility Solutions, die Online-Lösungen der Sixt Leasing AG, berücksichtigen folgende Aspekte:

Die verschiedenen Hierarchiestufen im Unternehmen werden über Nutzergruppen abgebildet. Für jede Nutzergruppe kann eine separate Policy hinterlegt werden.

Die Policy steuert zum einen welche Hersteller und Modelle ein Mitarbeiter wählen darf. Dabei können Obergrenzen hinsichtlich Grundlistenpreis, Kraftstoffverbrauch, CO2-Ausstoß, Kraftstoffart, Karosserieform etc. definiert werden. Zum anderen wird in der CarPolicy auch festgelegt, welche Ausstattungskomponenten ein Mitarbeiter wählen muss bzw. nicht wählen darf.  Pflicht- und Verbotsausstattung können dabei sowohl grundsätzlich oder auf Basis einzelner Hersteller, Modelle, Karosserieformen etc. gepflegt werden.

  • So ist es z.B. möglich, für Vertriebsmitarbeiter aussschließlich Kombis bestimmter Hersteller, mit Dieselbetankung in Unifarben weiß bis zu einem max. Listenpreis von 25.000 EUR zulassen.
  • Bei Mitarbeitern in gehobenen Positionen hingegen wird man bezüglich Hersteller und Preis deutlich weniger Einschränkungen vornehmen. Evtl. macht es aber – vor allem auch unter Berücksichtigung des Wiederverkaufspreises – Sinn,  ein Navigationssystem, Park Distance Control, Automatikgetriebe, Klimaautomatik etc. als Pflichtausstattung vorzugeben.

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